Kosten

 
So wie ich es als Person bin, ist auch meine Preisgestaltung geradlinig und transparent.

Die Kosten sind ausnahmslos vor Ort, in bar, oder per Sofortüberweisung zu begleichen. 

Bei einer Onlinesitzung muss der Betrag 1 Tag vor dem Termin auf meinem Konto eingegangen sein. 

Ab 1. Jänner 2024 erfolgt über die Krankenkasse, bei entsprechender Indikation (ICD-10 Diagnose), eine Teilrefundierung des Honorars für klinisch-psychologische Behandlung/psychologische Therapie! Bitte informieren Sie sich diesbzgl. bei Ihrer Krankenkasse/privaten Krankenversicherung. 
Mit Stand Jänner 2026 ist mit folgenden Kostenzuschüssen zu rechnen: 

Die ÖGK refundiert: 

Einzelsitzung 60 Minuten € 33,70

Einzelsitzung 30 Minuten € 19,30


Familiensitzung (mindestens 3 Personen) 75 Minuten € 42,70


Die SVS refundiert 50,00 € pro Sitzung ab 50 Minuten.       
Die BVAEB refundiert 50,20 € pro Sitzung ab 50 Minuten.

Achtung: Die KFA Wien refundiert derzeit keine Kosten!

Ich biete derzeit keine ! vollfinanzierten Kassenplätze an! Dafür wenden Sie sich bitte an psyhelp.at



  • Erstgespräch in der Praxis 

      (Kennenlernen, ausführliche Anamnese,
      grobe Einschätzung des
      Behandlungsbedarfs, erste Interventionen)
      

       € 130/ 60 Minuten 

  • Klinisch-psychologische/

       gesundheitspsychologische Behandlung,
       wie Brainspotting, Biofeedbacktherapie

       Einzel, in der Praxis und online (bei
      Biofeedback online nicht möglich)

       € 120/ 50 Minuten

       

  • Gruppentherapie € 50/ 50-60 Minuten

       Erstgespräch im Einzelsetting vor dem
       Start der Gruppe
       € 65/ 30 Min.
      € 130/ 60 Min.

     

  • Einzelsupervision 

       (in der Praxis und Online)                        
       € 120/ 50 Minuten 
 

  • Eltern/Familienberatung

       € 200 gesamt / 75 Minuten 
       

  • Einzelsupervision für  Klinische- und GesundheitspsychologInnen i.Ausbildung

       (in der Praxis und Online) 
       Höhe Honorar auf Anfrage (variiert nach 
       Einkommensverhältnissen) 
   

  • Telefonische Beratung und Anfragen - bis 10 Minuten kostenlos - für jede weitere angebrochene viertel Stunde werden  € 50 in Rechnung gestellt.


Eine Einheit entspricht in der Regel 60 Minuten (davon je 5 Min. Vor- und Nachbereitungszeit, 45 Min. Gespräch, 5 Min. Organisatorisches, wie Terminvereinbarung, Bezahlung)

        

Achtung: vereinzelt übernehmen Krankenzusatzversicherungen die gesamten Kosten einer psychologischen Behandlung! 

Auch im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung/des Steuerausgleichs können Sie die Kosten geltend machen!

StudentInnen können über die ÖH Unterstützung beantragen:
https://oeh-fhcw.at/wp-content/uploads/2022/07/Psychotherapietopf-Richtlinien.pdf


Alle Kosten exkl. Ust. Unechte Umsatzsteuerbefreiung gemäß §6 Abs 1 Z 19 UstG


Absageregelung

Der vereinbarte Termin wird ausschließlich für Sie reserviert! Können Sie den Termin nicht einhalten, bitte ich Sie diesen mindestens 48 Stunden vorher , bei Montagsterminen, bis spät. Donnerstag (bis 18 Uhr), 

telefonisch oder per SMS abzusagen, damit ich den Termin weiter vergeben kann!
Bei späteren Terminabsagen, muss ich 100% Ausfallhonorar verrechnen!

Verschwiegenheit

Klinische PsychologInnen und GesundheitspsychologInnen,  sowie deren Hilfspersonen einschließlich Fachauszubildende unterliegen gemäß §37 PG 2013 der Verschwiegenheitspflicht. Diese bezieht sich auf die Geheimhaltung alle im Rahmen von Ausübung des Berufes anvertrauten Informationen und Geheimnissen. Bei Selbst- oder Fremdgefährdung tritt diese Regelung außer Kraft. 
Eine Datenweitergabe z.B. an andere externe Hilfen, ist nur über eine schriftliche Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht zulässig. 

Als Klinische Psychologin und Gesundheitspsychologin wende ich Methoden nach bestem Wissen und Gewissen und
nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft an.
Ich bin weiters verpflichtet mich regelmäßig fortzubilden.

Ich unterliege desweiteren der Dokumentationspflicht und bin an das Berufsgeheimnis gebunden. Sie haben jederzeit das Recht in die Dokumentation Einsicht zu nehmen.

Psychologische Tätigkeiten wie Diagnostik, Beratung und Behandlung dürfen nur mit Zustimmung der behandelten Person (ggf. ErwachsenenvertreterIn)  angewendet werden.
Als behandelte Person haben Sie ein Recht auf ausführliche Informationen über Art, Umfang und Kosten der Behandlung

Ausstellen von Bestätigungen und psycholog. Stellungnahmen
Ich bitte um Verständnis das Schreiben jeglicher Art, erst bei kontinuierlichen, regelmäßigen Terminen (ab mind. 5 erfolgten Terminen) ausgestellt werden können !